Unsere Themen

 

Teilhabe von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf

Drei DHG-Kurzfilme

Die Filmserie stellt die Vielfalt der Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf dar. Möglichkeiten zur Teilhabe und Teilhabebarrieren, die sie in ihrem Alltag erleben, werden sichtbar. In jeder Folge steht eine andere Person im Mittelpunkt. Die Kurzfilme wurden im Auftrag der DHG, unterstützt durch die Heidehof-Stiftung, erstellt.

Copyright DHG e.V. 2023: Dieser Film ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte am Film liegen bei der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG) eingetragen im Vereinsregister Düsseldorf Nr. 7508. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwendung (insbesondere in Veranstaltungen) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bitte fragen Sie uns, falls Sie die Inhalte des Films verwenden möchten: mail@dhg-kontakt.de.

gelesen und verstanden

 

Assistenz im Krankenhaus

Seit November 2022 ist die Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus gesetzlich geregelt.
Handreichung der Fachverbände der Behindertenhilfe

Evaluation 2025: Auswertung und Empfehlungen
Die Auswirkungen dieser Regelungen wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Studie bewertet.
BMAS-Studie mit allen Ergebnissen und Weiterentwicklungsvorschlägen (2025)

ISL-Rechtsgutachten 2016: Dringender Handlungsbedarf
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungs-Empfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema „Assistenz im Krankenhaus“ vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt: „Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden.“ Die derzeitige gesetzliche Regelung entspricht weder dem Grundgesetz noch der UN-Behindertenrechtskonvention, wie aus dem Rechtsgutachten der ISL eindeutig hervorgeht.
Zum Rechtsgutachten und weitere ISL-Informationen (2016)

 

Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in der Corona-Epidemie

Aufruf zum Konsultationsprozess der DVfR

Die DHG beteiligt sich am Konsultationsprozess der DVfR.
Neben den aktuellen Herausforderungen der SARS-CoV-2-Pandemie sind auch kurz-, mittel- und langfristige Folgen für das System der Rehabilitation, der Gesundheitsversorgung und die Teilhabechancen von Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu erwarten.
Deshalb hat sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu entschlossen, einen breiten Konsultationsprozess zu organisieren, der es unter Einbeziehung aller Akteure ermöglichen soll, eine Folgenabschätzung vorzunehmen und Bewältigungsstrategien gemeinsam zu entwickeln. Durch die enge Kooperation mit dem Fachreferat des BMAS ist gewährleistet, dass die Erkenntnisse auch die maßgeblichen Akteure in Verwaltung und Politik erreichen.
Zum DHG-Anschreiben.   Zum DVfR-Aufruf

Stellungnahmen zur  Lage von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf

  • COVID-19 und Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung – Stellungnahme des Lehrstuhls Pädagogik und Rehabilitation für Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung der Universität zu Köln im April 2020 zur Vulnerabilität des Personenkreises
    (April 2020, Preprint Teilhabe 2/2020)
  • COVID-19 und Menschen mit geistiger und schwerer Behinderung (April 2020, Kurzfassung)
  • Stellungnahme des IMPAK-Forschungsprojektes, Universität Hamburg, zur Corona-Pandemie und der Situation von Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen

Auswirkungen der Corona-Pandemie als Thema im DHG-Vorstand (24.04.2020)
Die Belange der Behindertenhilfe, vor allem von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, werden in der öffentlichen und politischen Debatte um Gesundheitsschutz und Lockerung von Kontaktbeschränkungen weiterhin wenig beachtet. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden unflektiert mit Pflegeeinrichtungen gleichgesetzt. Vielerorts ist auch hohes Engagement sichtbar, im Rahmen dieser Beschränkungen Möglichkeiten für soziale Kontakte und Tagesgestaltung zu organisieren. Positiv fällt dabei vor allem auf, dass regionale und trägerübergreifende Zusammenarbeit, auch gegenseitige personelle Unterstützung über Dienste und Einrichtungen hinweg funktionieren kann.
Da zu erwarten ist, dass Maßnahmen zum Gesundheits- und Infektionsschutz noch lange Zeit erforderlich sein werden, sieht sich die DHG in einer Interessenvertretung für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in der Aufgabe, auf die oftmals vergessenen Rechte und hohen Exklusionsrisiken dieser Menschen hinzuweisen – gerade wenn die Behindertenhilfe auch bei Diskussionen um Lockerungen, die natürlich Voraussetzungen (z.B. erhöhte Testungen) bedarf, in der Priorität wieder weit hinten ansteht.

Wichtige Handlungsfelder aus Sicht der DHG (9.4.2020)
Auch wenn wir keine fertig ausgearbeiteten Konzepte vorlegen können, ist es unser Anliegen, Problemanzeigen, Vorschläge und Forderungen aus den genannten Bereichen zu sammeln und weiter zu vermitteln. Diese betreffen nach Ansicht der DHG vor allem folgende Aspekte (und sind in keiner Weise vollständig):
Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sind nicht per se eine Risikogruppe; jedoch gibt es vor allem bei komplexen Beeinträchtigungen und zusätzlichen chronischen Erkrankungen erhöhte Risiken für Infektion bzw. nach Infektionen. Hinsichtlich der viralen Übertragung bestehen in Pflegesituationen, bei der Essensgabe und der körperbezogenen Kommunikation erhebliche Risiken. Viele Fragen sind ungeklärt: Welche Faktoren bestimmen, über die allgemein bekannten Risikofaktoren hinaus, hier ein erhöhtes Risikopotential? Welche Kompetenzen sind für Assistenzkräfte in Kooperation mit Gesundheitsdiensten erforderlich, erhöhte Risiken zu erkennen? Welche zusätzlichen unterstützenden und gesundheitsbezogenen Maßnahmen sind erforderlich zur Prävention und im Infektionsfall? Stehen dafür auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bedarfsfall Schutzmaterialien (z.B. Schutzmasken, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel) ausreichend zur Verfügung?
– Ein erhöhtes strukturelles Risiko für Infektionen besteht in Wohneinrichtungen mit größeren Gruppen. Wie können Leistungserbringer aber auch Leistungsträger mehr Unterstützung für einzelne Personen oder in kleinen Gruppen ermöglichen?
– Kontaktbeschränkungen stellen besondere für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eine hohe Gefährdung ihres sozio-emotionalen Wohnbefindens dar. Körpernahe Kommunikationsformen sind vor allem für Menschen sehr eingeschränkten verbalen Kommunikationsmöglichkeiten von existenzieller Bedeutung. Wie lassen sich, in der Prävention und im Infektionsfall, Infektionsschutz für Menschen mit Behinderung und Personal mit dem Aufrechterhalten existenziell notwendiger Kommunikation und sozialer Kontakte und Vermeidung sozialer Isolierung vereinbaren?
– Die Unterstützung von Menschen mit zusätzlichen psychischen Problemen oder erheblich herausfordernden Verhaltensweisen erfordert eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit individuellen Eigenheiten und Lebensstilen sowie Einschränkungen und sozialer Isolierung. Einschränkungen von sozialen Kontakten, vor allem auf längere Zeit, verstärken Konflikt- und Gewaltpotentiale, zumal in größeren Wohngruppen. Wie können individuelle flexible Assistenzkonzepte mit Konzepten zur Gewaltprävention und so wenig restriktiven Regelungen wie möglich umgesetzt werden?
– Die personelle Unterstützung erfordert, nicht nur in der aktuellen Problemlage, sondern auch für die noch länger andauernde Infektionsprävention erhöhte personelle Ressourcen. Wie können vom einzelnen Leistungserbringer, aber auch trägerübergreifend in regionaler Kooperation oder über die Leistungsträger der Eingliederungshilfe die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit gestellt werden? Ist die Eingliederungshilfe ausreichend in die Rettungsschirme von Bundes- und Landesregierungen oder anderen Soforthilfeprogrammen (z.B. Aktion Mensch) berücksichtigt?
– Beschäftigung und Tagesstruktur sind wichtige Lebens- und Teilhabebereiche, die aktuell Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind. Mit welchen Unterstützungskonzepten lässt sich der Betrieb von Werkstätten, Tagesstätten und ähnlichen Einrichtungen auch mit erhöhtem Infektionsschutz sicherstellen?
– Auch Menschen mit kognitiven und komplexen Beeinträchtigungen können in schwerwiegenden Infektionsfällen Maßnahmen der Intensiv- und Notfallmedizin benötigen. Wie ist sicherzustellen, dass diese Menschen die erforderlichen intensiven medizinischen Hilfen und Geräte erhalten und, bei fehlenden Ressourcen, nicht allein infolge ihrer Behinderung und fragwürdiger Kriterien wie „Gebrechlichkeit“ einer geringeren Prioritätsstufe zugeordnet werden? (siehe dazu unten: Diskussion um Klinisch-Ethische Empfehlungen).

 

Unterstützte Teilhabe im Bundesteilhabegesetz BTHG

Der Bundestag hat am 1.12.2016 das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Pflegestärkungsgesetz (PSG III) sowie des Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) beschlossen – mit einigen Veränderungen zu den von der Bundesregierung vorgelegten

Stellungnahmen und Forderungen nach Nachbesserungen

  • Die Stellungnahme der DHG thematisiert vor allem die Perspektive von Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf:
    Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf nicht von Teilhabe ausschließen
    Forderungen der DHG in Kurzfassung

Stellungnahmen Fachverbände
Gefordert werden Nachbesserungen am BTHG und PSG III:

  • Aufruf „Nachbesserung jetzt erst recht!“ – Aktualisierter Aufruf des Verbändebündnisses zu den Gesetzesentwürfen von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III nach den Erstberatungen in Bundestag und Bundesrat (12.10.16)
  • Teilhabe – jetzt erst Recht! Verschlechterungen verhindern! Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zur Beratung im Parlament (10.10.16)
  • Gemeinsame Forderungen des Deutschen Behindertenrats, der Fachverbände und anderer Organisationen

 

Teilhabe von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen

Wie sieht die aktuelle Lebenssituation von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen aus? Wie kann die Teilhabe von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in den verschiedenen Lebensbereichen verbessert werden? Und welche Rolle nimmt dabei das Bundesteilhabegesetz ein?

Dokumentation zum Fachgespräch zur Lebenssituation von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen (2018)

 

Wohnen mit komplexem Unterstützungsbedarf

WOHN:SINN – Wege bereiten für inklusives Wohnen

In den vergangenen Jahren sind an vielen Orten in Deutschland inklusive Wohnformen entstanden. Die innovativen Projekte zeigen auf, wie Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und in der Mitte der Gesellschaft wohnen können. Ihre Erfahrungen machen jedoch auch deutlich, welche großen Hürden bei der Umsetzung bestehen. Damit inklusives Wohnen zukünftig für jeden Menschen möglich ist, hat die Initiative Wohn:Sinn gemeinsam 7 weiteren Organisationen, darunter auch die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG), Empfehlungen an die Politik herausgegeben. Auf einem festlichen Empfang in Berlin nahm die parlamentarische Staatssekretärin des Bauministeriums Cansel Kiziltepe die Empfehlungen entgegen und versprach, sich für deren Umsetzung stark zu machen. Aus den Reihen der unterzeichnenden Organisationen sind weitere gemeinsame Aktionen geplant, um die Etablierung inklusiver Wohnformen voranzutreiben. Zur Presseerklärung

>Wege bereiten für inklusives Wohnen – 9 Empfehlungen aus der Praxis an die Politik

Menschen mit Behinderung haben das Recht, selbstbestimmt über ihre Wohnsituation zu entscheiden und in der Mitte der Gesellschaft zu leben. So steht es in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. In den letzten Jahren hat sich deshalb in Deutschland eine Innovationsnische für inklusives Wohnen herausgebildet. Mutige private Initiativen, Wohnungsunternehmen und Anbieter der Behindertenhilfe zeigen mit ihren Projekten, wie selbstbestimmtes Wohnen praktisch verwirklicht werden kann. Ihre Erfahrungen machen jedoch auch deutlich, welche Hürden für inklusives Wohnen bestehen. Zum Abbau dieser Hürden haben wir folgende neun Empfehlungen an die Politik.
Zu den Empfehlungen

>Gelingensbedingungen für inklusive Wohnformen
Abschlussbericht der partizipativen Praxisbegleitforschung des Projekts „Inklusiv wohnen – selbstbestimmt zusammenleben“

Der vorliegende Forschungsbericht (J. Köpcke & T. Köpcke; Wohn:Sinn & Medical School Berlin) bietet einen Überblick über die Gelingensbedingungen inklusiver Wohngemeinschaften in Deutschland aus der Perspektive der Bewohner:innen, Träger und Gründer:innen, Fachkräfte sowie Angehörigen. Dabei geht es nicht um eine isolierte Betrachtung der einzelnen inklusiven Wohngemeinschaften, sondern um eine Gesamtsicht der Entwicklung und Etablierung dieser Wohnformen für Menschen mit Beeinträchtigung. Eine sozialräumliche Perspektive wird dabei ebenfalls eingenommen, um die Wohngemeinschaften und die Lebenswelt der Bewohner:innen zu verorten. Exemplarisch werden dafür dreizehn Wohngemeinschaften aus dem gesamten Bundesgebiet herangezogen. Zum Abschlussbericht

>Schritt für Schritt von der Idee zur inklusiven Wohnform

Ein Wohn:Sinn-Leitfaden nimmt Sie an die Hand und führt Sie durch den Gründungsprozess eines inklusiven Wohnprojekts. Egal ob Sie noch am Anfang stehen oder sich mitten in der Umsetzung befinden: Der Leitfaden hilft Ihnen bei jedem Schritt weiter. Er basiert auf den Erfahrungen von erfolgreichen inklusiven Wohnprojekten, die wir in einem Forschungsprojekt mit der Medical School Berlin ausgewertet haben.
Leitfaden und weitere Hinweise auf der Webseite von WOHN:SINN

 

Teilhabe bei herausforderndem Verhalten

Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Anlässlich von Verstößen bei der Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen im Intensivbereich der Diakonischen Stiftung Wittekindshof wurde vom Land NRW eine Expertenkommission eingesetzt. Diese sollte Vorschläge für einen verbesserten Gewaltschutz und die fachliche Weiterentwicklung geeigneter Leistungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und erheblich herausforderndem Verhalten erarbeiten.
Die Kommission tagte vom Februar bis Dezember 2021 und legt ihren Abschlussbericht „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ vor. Im Rahmen mehrerer Fachveranstaltungen berichtet der DHG-Fachverband im März 2022 über die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission.

  • DHG-Präsentation zu den DHG-Fachveranstaltungen „Herausfordernden Verhalten und Gewaltschutz“

Die Empfehlungen der Kommission
Zu den geforderten Maßnahmen für einen verbesserten Gewaltschutz legte das Land  eine Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes vor mit den Schwerpunkten: Neufassung der Regelungen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM), Schaffung einer zentralen Monitoring- und Beschwerdestelle für FEM, Verbesserung staatlicher Prüfungen, einheitlichere Rechtsanwendung durch WTG-Behörden, Einbezug der WfbM in die Aufsichtsregelungen.
Die Empfehlungen der Expertenkommission und des Abschlussbericht gehen jedoch weit über die im WTG aufgegriffenen Empfehlungen hinaus und betreffen die Eingliederungshilfe, den medizinisch-psychiatrischen Bereich sowie den betreuungsrechtlichen Bereich.

  • Im Rahmen der Eingliederungshilfe schlägt die Kommission vor, ein flächendeckendes Netz von Konsulentendiensten zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufzubauen. Das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren muss um beteiligte Fachkräfte erweitert, konsequent und intensiv genutzt werden, um individuelle Unterstützungs- und Wohnbedarfe zu ermitteln. Außerdem wird es für nicht länger verantwortbar gehalten, Menschen mit ausgeprägtem herausforderndem Verhalten, insbesondere auto- und fremdaggressiven Verhaltensweisen zentral und in größeren Wohngruppen unterzubringen. Es wird angeregt, kleinteilige regionale Betreuungsangebote auch mit intensiv unterstützten individuellen Wohnformen (Apartmentprinzip, bis zu vier Personen) aufzubauen, in denen qualifizierte Fachkonzepte zum Wohnen mit intensivem Unterstützungsbedarf und zur Reduzierung freiheitseinschränkender Maßnahmen zum Einsatz kommen.
  • Für den medizinisch-psychiatrischen Bereich werden für besonders komplexe Beeinträchtigungen ein flächendeckender Auf- und Ausbau spezialisierter psychiatrischer Dienste (v.a. MZEBs) und mehr spezielle psychiatrische Behandlungsplätze gefordert, außerdem eine bessere regionale Vernetzung mit den Strukturen der Eingliederungshilfe.
  • Hinsichtlich der regionalen Verfügbarkeit auch intensiver Unterstützungsangebote und der Verbesserung regionaler Zusammenarbeit werden zur Erprobung einzelne Modellprojekte vorgeschlagen.
  • Im Bereich des Betreuungsrechts fordert die Kommission eine deutliche Verbesserung der Qualifikation aller am FEM-Verfahrensprozess Beteiligten, eine Stärkung von Betreuungsvereinen bei FEM sowie eine bessere Kooperation mit WTG-Behörden und Einrichtungen.

Zum Abschlussbericht der Kommission:

 

Recht auf Teilhabe sichern –
für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und schwerwiegend herausforderndem Verhalten

Alarmiert von Berichten über Ermittlungen im Intensivbereich einer Behinderteneinrichtung in Nordrhein-Westfalen, aber auch in bundesweiter Kenntnis der Betreuungssituation von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und schwerwiegend herausforderndem Verhalten in vielen Einrichtungen, insbesondere in sog. Intensivbereichen, wenden sich die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) und das Netzwerk Intensivbetreuung zu Wort.
Gemeinsames Positionspapier (2022)

 

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Reduktion und Reflexion
der Anwendung freiheitseinschränkender/freiheitsentziehender Maßnahmen
Projekt FeM_SiKuM (Prof.’in S. Schuppener und Team, Uni Leipzig)

  • Dokumentation eines Workshops im Rahmen des regionalen DHG-Fachtags Leipzig 2022
  • Weitere Materialien aus dem FeM_SiKuM-Projekt sowie dem Folgeprojekt,
    der Praxisinitiative ReFeM ist ein Projekt zur Stärkung der Rechte und Autonomie von Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen und arbeiten (2026)

Gewaltfrei? Begrenzte Teilhabe durch freiheitsentziehende Maßnahmen?
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) und Zwangsmaßnahmen sind in der Praxis der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie insbesondere dann ein Thema, wenn es um Unterstützung für Menschen mit stark herausforderndem Verhalten geht. In jedem einzelnen Fall und stets aufs Neue stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit, nach Alternativen und ggf. dem richtigen Maß. Einerseits stehen Zwangsmaßnahmen gesellschaftlich und auch (fach-)politisch stark in der Kritik, wenn sie in der Presse öffentlich werden. Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskommission kritisiert auch der zuständige UN-Fachausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands deutlich, dass Zwang bei der Unterbringung und Behandlung von Menschen mit psychosozialer Behinderung weit verbreitet sei und fordert gar, Zwangsmaßnahmen als solche gesetzlich zu verbieten. Auf der anderen Seite sieht sich die Praxis der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie täglich mit Herausforderungen konfrontiert, insbesondere Menschen mit stark herausforderndem, eigen- und auch fremdaggressiven Verhalten zu  unterstützen, mit Konflikten und Aggressionen angemessen umzugehen, und auch für diesen Personenkreis Teilhabe zu ermöglichen. In der Praxis gelingt dieses nicht immer ohne freiheitsentziehende bzw. Zwangsmaßnahmen, vor allem wenn erforderliche zeitliche, personelle, finanzielle und/oder fachliche Ressourcen fehlen, um eine geeignete, oftmals intensive Unterstützung sicherzustellen.

  • Aktueller Diskurs, rechtliche Aspekte, fachliche Anforderungen
    Materialien zur DHG-Vorstandssitzung im Juni 2019
  • FEM als aktuelles Fachthema:
    – Wolfgang Dworschak u.a. in der Zeitschrift „Teilhabe“ (4/2018): Herausforderndes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung
    – Johannes Schädler / Martin F. Reichstein (ZPE Siegen) in der Zeitschrift „Teilhabe“ (3/2018): Geschlossener Wohneinrichtungen
    CBP-Spezial: Freiheitsentziehende Maßnahmen Schutz und Freiheit – ein Widerspruch? Leitlinien, Positionierung, Empfehlungen (Juli 2018)

Herausforderndes Verhalten: Regionale Konzepte vs. Sondergruppen

Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und so genannten herausfordernden Verhaltensweisen in Einrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ließ in einem Forschungsprojekt vom April 2016 bis September 2018 durch Prof. Georg Theunissen und Dr. Wolfram Kulig (Martin-Luther-Universität Halle) die Situation von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und sogenannten herausfordernden Verhaltensweisen in Einrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg analysieren. Im Mittelpunkt stand der Personenkreis derjenigen rund 620 Menschen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten, die in Baden-Württemberg in Sondergruppen, und zwar in sog. Therapeutischen Wohngruppen (TWG) oder Langfristig Intensiv Betreuten Wohngruppen (LIBW) betreut werden. Im Rahmen eines Fachtags am 22.02.19 wurden drei Fallbeispiele, eine Auswahl von Daten aus einer Vergleichsstudie (Sondergruppen / reguläre Wohngruppen) sowie Impulse aus anderen Ländern (USA, Kanada, Schweden, Großbritannien) vorgestellt. Mit einem 10 Punkte umfassenden Programm fassten die Autoren ihre Forderungen zur regionalen Weiterentwicklung des Unterstützungssystems für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung und sogenannten herausfordernden Verhaltensweisen zusammen, darunter vor allem: Individualisierung bzw. Personenzentrierung, kleinste Wohnformen, mobile psychosoziale Beratungsdienste, regionale Versorgungsverpflichtung, konzeptgestützte Unterstützung, Qualifizierung von Mitarbeitenden.

Ergebnisse der Projekts (Prof. G. Theunissen) 2019

Assistenz und Teilhabe bei komplexem Unterstützungsbedarf und herausfordernden Verhaltensweisen
Good Practice-Kriterien (Februar 2022)

 

Teilhabe und Pflege

Selbstbestimmte Teilhabe und gute Pflege!

Die Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege ist schon immer, verstärkt seit Einführung der Pflegeversicherung  1995 ein Dauerthema des DHG-Fachverbandes. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und Pflegebedarf benötigen bedarfsgerechte Teilhabeleistungen und Pflegeleistungen in einem integrierten Hilfsesystem.

Positionspapier 2025
Oftmals treffen bei komplexen Unterstützungsbedarfen Teilhabe und Pflege aufeinander, aber diese komplexe Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe (SGB IX) und Pflegeversicherung (SGB XI) bleibt rechtlich unbestimmt. In der Praxis läuft sie gegen die Teilhabeprinzipien im Sinne des BTHG: beide Systeme sehen für den Personenkreis Leistungsansprüche vor, stehen aber trotz des Gleichrangs (§ 13 Abs. 3 SGB XI) häufig unverbunden neben- oder sogar gegeneinander. … Pflege kann Teilhabe ermöglichen und Teilhabe ist auf gute Pflege angewiesen. Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf müssen sowohl ihre Rechte auf Leistungen zur Teilhabe als auch auf Leistungen zur Pflege in vollem Umfang anerkannt und realisiert werden.

Zur Stellungnahme(November 2025)
im Nachgang zur gleichnamigen DHG-Tagung im März 2025 in Kassel 21.11.2025

Dokumentation der DHG-Tagung vom März 2025
Selbstbestimmte Teilhabe und gute Pflege für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf
an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege

 

Eingliederungshilfe und Pflege in aktueller Debatte

Zusammentreffen von Teilhabe- und Pflegeleistungen

  • Diskussion um Richtlinien: Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen muss bis zum 01.07.2019 Richtlinien zur Abgrenzung der Räumlichkeiten, in denen §43a SGB XI (ehem. stationäre Einrichtungen) gilt, erlassen. Von den Fachverbänden wurden Anforderungen dazu vorgelegt und Kriterien, die zukünftig zur Abgrenzung der Räumlichkeiten herangezogen werden können.
    Zu den in Kraft gesetzten Richtlinien (18.12.2019)

 

Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege im BTHG

Besonders im Blickpunkt der Diskussion um das BTHG stand die Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege und die Ausdehnung der pauschalen Abgeltung von Pflegeleistungen auf die ambulante Betreuung.

  • Stellungnahme der Fachverbände zur Schnittstelle zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege (12.10.16)
  • Die umfangreiche Stellungnahme der Fachverbände zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wurde am 12.09.2016 aktualisiert
  • Die Empfehlungen des Ausschusses des Bundesrates zum BTHG für die Bundesratssitzung am 23.09.16 enthält u.a. den Alternativ-Vorschlag zur Schnittstelle Eingliederungshilfe/Pflege: Vorrang der EGH bei behinderten Menschen, wenn der Anspruch auf EGH erstmalig vor Erreichen  der Regelaltersgrenze  bestanden hat (Empfehlung Bundesrat § 63c).

 

Teilhabe am Arbeitsleben bei komplexem Unterstützungsbedarf

Fachtag zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf
LV R-Fachtag mit DHG-Beiträgen (2024)

Unter der Überschrift „Und es geht doch!“ hatte der LVR für Gäste aus den Reihen der Leistungsanbieter, Verbände, Ministerien, dem LVR und der politischen Vertretung ein relevantes und aktuelles Programm zusammen-gestellt – rund um Ansätze, Konzepte und Praxisbeispiele zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen. Verschiedene Antworten darauf gaben Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus dem Rheinland und dem Bundesgebiet. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis einer Werkstatt aus Bonn und zwei Trägern von Tagesförderstätten aus Bremen und Hamburg sorgten für Illustration und konkrete Anschauung, was Personenzentrierung und Sozialraum-Orientierung bei arbeitsbezogener Teilhabe bedeuten kann.
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion gab es unterschiedliche politische und fachliche Einschätzungen und Einstellungen im Detail. Einig war man sich jedoch im Fazit: Der Fachtag war sehr lohnenswert und brachte viele Impulse und Anregungen. Dieter Schartmann, zuständiger Fachbereichsleiter 73, formulierte es so für die Perspektive des LVR: „Wir sind schon gut, aber noch längst nicht fertig.“
Fachtag-Flyer
Zu den einzelnen Beiträgen

 

Projekte der BAG Unterstützte Beschäftigung bei komplexem Unterstützungsbedarf

Seit 2015 setzt sich die BAG UB auch im Rahmen ihrer praxisbezogenen Projektarbeit für betriebliche Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf ein. Zu den Projekten

  • „Zeit für Arbeit!“ mit einer Projektlaufzeit von drei Jahren (Januar 2015 bis Dezember 2017).
    Projektdokumentation mit vielen Praxisbeispielen, Materialien, Informationen, Videofilmen
  • „Zeit für Arbeit – mittendrin“ als Leitfaden zum Aufbau von arbeitsweltbezogenen Teilhabeangeboten in Betrieben und im Sozialraum
  • Der DHG-Fachverband beteiligte sich am Nachfolgeprojekt einer Vernetzung „WiN – Weiterbilden im Netzwerk“ zur bundesweiten Verbreitung von betrieblichen Teilhabeangeboten für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Mehr zum WiN-Projekt (2019

 

Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung
Verbändeübergreifende Aktion: (2015)

In Kooperation mehrerer Verbände (inkl. der DHG) und der Aktion Mensch wurden im Rahmen der gemeinsamen Kampagne „Arbeit möglich machen!“ drei beeindruckende Kurzfilme produziert. Sie zeigen, wie Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung gelingen kann.
Zur Kampagne: Arbeit möglich machen!
Videobeispiele:  Lernen für die Arbeitswelt     Gesellschaft mitgestalten    Eigene Stärken einbringen