Unsere Positionen und Stellungnahmen

Selbstbestimmte Teilhabe und gute Pflege!

Positionen des DHG-Fachverbandes zur Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege

Oftmals treffen bei komplexen Unterstützungsbedarfen Teilhabe und Pflege aufeinander, aber diese komplexe Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe (SGB IX) und Pflegeversicherung (SGB XI) bleibt rechtlich unbestimmt. In der Praxis läuft sie gegen die Teilhabeprinzipien im Sinne des BTHG: beide Systeme sehen für den Personenkreis Leistungsansprüche vor, stehen aber trotz des Gleichrangs (§ 13 Abs. 3 SGB XI) häufig unverbunden neben- oder sogar gegeneinander. … Pflege kann Teilhabe ermöglichen und Teilhabe ist auf gute Pflege angewiesen. Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf müssen sowohl ihre Rechte auf Leistungen zur Teilhabe als auch auf Leistungen zur Pflege in vollem Umfang anerkannt und realisiert werden.

Zur Stellungnahme (November 2025)

Fachliche Standards des DHG-Fachverbandes

zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung
und komplexem Unterstützungsbedarf

Um die rechtlichen Ansprüche und fachlichen Anforderungen des neuen Teilhaberechts für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf mit Leben zu füllen, hat sich die DHG als Fachverband für unterstützte Teilhabe zur Aufgabe gestellt, Leitziele und Handlungsempfehlungen für Fachkräfte und Dienste der Behindertenhilfe zu entwickeln – zunächst für fünf Handlungsfelder:
– Teilhabe und Assistenz
– Individuelle Teilhabeplanung und Teilhabemanagement
– Teilhabe und Pflege
– Teilhabe im Sozialraum
– Teilhabe am Arbeitsleben.

Recht auf Teilhabe sichern

für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und
schwerwiegend herausforderndem Verhalten

Alarmiert von Berichten über Ermittlungen im Intensivbereich einer Behinderteneinrichtung in Nordrhein-Westfalen, aber auch von der bundesweiten Betreuungssituation von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und schwerwiegend herausforderndem Verhalten in vielen Einrichtungen, insbesondere in sog. Intensivbereichen, wenden sich die DHG und das Netzwerk Intensivbetreuung zu Wort. Wir sind sehr besorgt, dass die Rechte auf menschenwürdige Wohn- und Lebensbedingungen, auf fachlich qualifizierte Unterstützung und auf Gewaltschutz für diese in hohem Umfang unterstützungsbedürftigen Menschen nicht zu gewährleisten sind – aufgrund der vorhandenen Angebotsstrukturen der Behindertenhilfe, einer oftmals unzureichenden personelle Ausstattung, aber auch unzureichender spezifischer psychiatrischer und therapeutischer Angebote. Gerade im Zuge der Umsetzung des BTHG sehen wir alle Verantwortlichen gefordert, sich für die Rechte auch dieser Menschen mit Behinderungen einzusetzen. DHG und Netzwerk Intensivbetreuung sehen bundesweit große Handlungsbedarfe in allen Bundesländern. Insbesondere fordern wir von politisch Verantwortlichen, Leistungsträgern und Leistungserbringern für den genannten Personenkreis.

Gemeinsame Stellungnahme DHG/Netzwerk Intensivbetreuung – Langfassung (April 2022)
Gemeinsame Stellungnahme DHG/Netzwerk Intensivbetreuung – Kurzfassung (April 2022)

Appell für bessere Anschlussperspektiven

in der Behindertenhilfe für straffällig gewordene Menschen mit geistiger Behinderung
nach dem Maßregelvollzug

Insgesamt stellen sich Aufbau und Weiterentwicklung geeigneter Anschlussperspektiven an den Maßregelvollzug als hochkomplexe Herausforderung dar. Sie kann nicht allein durch die Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) bewältigt werden, sondern bedarf eines strukturierten Zusammenwirkens von Eingliederungshilfe, Maßregelvollzug, forensischer Nachsorge und psychiatrischem Versorgungssystem. Dringend bitten die DGSGB und die DHG sowohl die sozialpolitischen Entscheidungsträger in Legislative und Exekutive als auch die Leistungsträger der Eingliederungshilfe, vor allem die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sowie die Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe), sich energisch der Herausforderung zu stellen, den eklatanten Versorgungsmangel im Anschluss an den Maßregelvollzug zu überwinden.

Gemeinsamer Appell von DHG und Deutscher Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung (DGSGB)
(Mai 2017)

Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf
nicht von Teilhabe ausschließen

Im BTHG-Gesetzentwurf sind nach Ansicht der DHG erhebliche Nachbesserungen erforderlich, um ein modernes Teilhaberecht auf den Weg zu bringen, das Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht vom Anspruch auf Teilhabe ausschließt.

  • DHG-Forderungen: Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf nicht von Teilhabe ausschließen (Juli 2016)
  • DHG-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz – BTHG (Juli 2016)
  • Gemeinsame Position mit anderen Verbänden: Jetzt den Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für ALLE Menschen mit Behinderung sicherstellen!  (August 2016)

Statement der DHG zur Reform der Eingliederungshilfe (Juni 2015)
Die DHG engagiert sich seit über 20 Jahren für die Verbesserung der Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit sog. geistiger Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf. Es besteht Anlass zur Sorge, dass die Belange dieses Personenkreises im gegenwärtigen Reformprozess des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nur unzureichend berücksichtigt werden. Es werden Anforderungen formuliert, die insbesondere Menschen mit schweren Behinderungen betreffen, die ihre Bedürfnisse und Interessen nicht selbst artikulieren können.

DHG-Statement

Teilhabe statt Ausgrenzung!

Jetzt den Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben
für ALLE Menschen mit Behinderungen sicherstellen!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein BTHG vorgelegt. Leitbild ist dabei die Inklusion“. Allerdings sind bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf kaum im Blick. Im Gegenteil – ihr Ausschluss von beruflicher Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben wird fortgeschrieben und manifestiert. Denn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen wie bisher auch nur diejenigen Menschen erhalten, die in der Lage sind, ein „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ zu erbringen.

Gemeinsame Forderungen von Fachverbänden mit DHG (August 2016)

Unterbringung auch in heilpädagogisch qualifizierten Einrichtungen

Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKHG-E) verabschiedet und ein Anhörungsverfahren eröffnet. Das Gesetz ist in seiner grundsätzlichen Ausrichtung ausdrücklich zu begrüßen; denn es löst ein Polizeirecht aus dem Jahre 1952 ab und stellt ausdrücklich personenzentrierte und individuell passgenaue Hilfsangebote in den Mittelpunkt. Die DHG greift hier den Aspekt der Unterbringung geistig behinderter Personen in Psychiatrischen Krankenhäusern auf und fordert alternativ qualifizierte Unterstützung, kleine Wohnsettings und beratend-therapeutische Hilfen in der Behindertenhilfe.

DHG-Stellungnahme zum Referentenentwurf PsychKGH-Hessen (Juni 2016)

Menschen mit geistiger Behinderung im Maßregelvollzug

Handlungsbedarfe und Perspektiven

Menschen mit geistiger Behinderung, die Straftaten begehen, werden bei verminderter Schuldfähigkeit oder festgestellter Schuldunfähigkeit in einer Klinik des Maßregelvollzugs untergebracht. Die Aufnahme im Maßregelvollzug ist nicht allein eine Folge des begangenen Delikts sondern zugleich ein Symptom für die Unfähigkeit des Hilfesystems, dem gefährdeten Personenkreis im Vorfeld adäquate Hilfen anzubieten. Die Umsetzung der genannten Forderungen erfordert eine intensive Vernetzung der beteiligten Akteure. Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) ist bereit, eine Plattform für den interdisziplinären und multiprofessionellen Austausch zu bieten.

  • DHG-Positionspapier zum Maßregelvollzug (Juni 2014)
  • Stellungnahme der Deutscher Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung (DGSGB) zum DHG-Positionspapier (Juli 2014)
  • Lebenshilfe-Positionen zum MRV (Stellungnahme zur Novellierung § 63 StGB (Juli 2015)

Diskriminierung beenden

Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben
für Menschen mit schwerer geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sicherstellen!

Forderungen von Verbänden und Wissenschaft zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Änderung der gesetzlichen Regelungen des SGB IX (Dezember 2011).
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) beschreibt das Recht auf Bildung (Art. 24) und Arbeit (Art. 27) für alle Menschen mit Behinderung. Dies gilt auch für Menschen mit intensivem Unterstützungsbedarf (UN-BRK, Präambel). In der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung dieses Rechts noch nicht erreicht. Denn zwischen dem politischen Anspruch auf Inklusion einerseits und den aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. deren Umsetzung in der Praxis andererseits besteht eine große Diskrepanz. …

Gemeinsame Kampagne und Forderungen von Fachverbänden – mit DHG (Dezember 2011)

Heidelberger Appell

Teilhabechancen von behinderten Menschen mit schwerwiegend herausforderndem Verhalten

Die DHG und das Netzwerk Intensivbetreuung sehen die gegenwärtigen sozialpolitischen Entwicklungen mit Sorge. Unter dem aktuell steigenden Kostendruck laufen Menschen mit geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten Gefahr, Opfer der Finanzierungsprobleme im Sozial- und Gesundheitswesen zu werden. Diese Entwicklung steht in krassem Widerspruch zur Leitorientierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die seit 2009 verbindliche Grundlage für das nationale Recht ist …

Gemeinsamer Appell von DHG und Netzwerk Intensivbetreuung (Februar 2010)

 

Weitere Positionen und Stellungnahmen

Berliner Positionspapier:
Junge Erwachsene mit besonderem psychosozialen Unterstützungsbedarf

Unser Anliegen betrifft junge Erwachsene mit einer Lernbehinderung/ einer leichten geistigen Behinderung, die zugleich von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Diese Personengruppe hat einen besonderen Hilfebedarf aufgrund ihrer vielschichtigen Verhaltensauffälligkeiten mit den unterschiedlichsten Ursachen, beispielsweise Milieuschädigungen, traumatische Erfahrungen, Bindungsstörungen und mangelnde soziale Kompetenz. Sie sind häufiger bedroht von sexuellem Missbrauch, frühen Schwangerschaften, Drogenmissbrauch, Kriminalität und Obdachlosigkeit. …
Berliner Stellungnahme Junge Erwachsene  unterstützt durch DHG  (Januar 2012)
DHG-Stellungnahme Junge Erwachsene (Januar 2012)

Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft –
auch für Menschen mit geistiger Behinderung und hohem Hilfebedarf

Die DHG begrüßt die vom Landeswohlfahrtsverband Hessen angestoßene Erweiterung individueller Wohnformen und die Konzeption „Wohnen im Verbund“, fordert aber nachdrücklich, individuelle Wohnformen mit den entsprechenden Assistenzdiensten auch für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung oder Problemverhalten bzw. psychischen Problemen zu erproben …
DHG-Stellungnahme Teilhabe (2003)